Flurgesteuerte Brücken-, Portal- und Hallenkrane
Für angehende Kranführer/innen
Hintergrund/Ziel
Die Berufsgenossenschaft schreibt in ihren Unfallverhütungsvorschriften vor, dass nur Personen zum Führen eines Kranes beauftragt werden dürfen, die unterwiesen sind und ihre Befähigung in theoretischer und praktischer Prüfung nachgewiesen haben. Die Teilnehmer sollen in der Lage sein, unter Berücksichtigung physikalischer Gesetze, technischer Regeln und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften einen flurgesteuerten Kran sachkundig zu bedienen.
Zielgruppe
Personen, die mit flurgesteuerten Kranen arbeiten (Brücken-, Portal-, Hallenkrane)
Zugangsvoraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Gesundheitliche Eignung
- Gutes Seh- und Hörvermögen (räumliches Sehen)
- Geistige und körperliche Eignung
- Möglichst Untersuchung nach G 25
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Sicherheitsschuhe, Arbeitskleidung, Helm
- (Erfahrung im Bedienen von Kranen)
Dauer der Ausbildung – Zeitraum
1- 5 Tage (je nach Vorkenntnissen, Erfahrungen in der Kranbedienung)
- 1 Tag für flurgesteuerte Hallenkrane (mit Erfahrung/Vorkenntnissen)
- 3 Tage für Brücken- und Portalkrane (mit Erfahrung/Vorkenntnissen)
Beginn auf Anfrage (siehe auch Menüpunkt Termine).
Ausbildungsort
Die theoretische Unterweisung findet beim Bildungsträger statt. Die praktische Unterweisung erfolgt an Kranen in Unternehmen.
Abschluss
Nach erfolgreicher Teilnahme erfolgt die Aushändigung des krantypbezogenen Kranführerausweises. Dieser gilt bei der Berufsgenossenschaft als der geforderte Befähigungsnachweis.
Inhalte
- Krantechnik, Baugruppen, Sicherheitseinrichtungen
- Kranbetrieb, Betriebsanleitungen, Einsatzmöglichkeiten
- Lastaufnahmeeinrichtungen, Anschlagen von Lasten
- Wartungsarbeiten, Prüfungen, Sicherheitskontrollen
- Arbeitssicherheit, Betriebsanweisungen, UVV
- Kraneinweisung, In- und Außerbetriebnahme
- Kranübungen, Fahren mit und ohne Last, Zielfahren
- Theoretischer und praktischer Abschlusstest

