Für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
Bundesverband der Berufskraftfahrerschulen e.V.
Mitglied im Bundesverband
der Berufskraftfahrerschulen e.V.
TÜV-Siegel zugelassener Weiterbildungsträger
Zertifiziert durch den
TÜVRheinland
Zur Website der Fahrschule.

Gabelstapler – Fahrerschulung

Grundausbildung und jährliche Unterweisung für Fahrer/innen von Flurförderzeugen

Warum Staplerfahrerausbildung?

Gabelstapler

Jede verantwortungsbewußte Unternehmensleitung wird nur Staplerfahrer/innen einsetzen, die den Voraussetzungen der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (BGV D27)entsprechen.

Fahrer/innen von kraftbetriebenen Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand müssen mindestens 18 Jahre alt, zum Steuern dieser Fahrzeuge geeignet/tauglich und in der Führung ausgebildet (unterwiesen) sein.

Wer ist geeignet?

Zur Eignung gehört eine ausreichende Gesundheit, die nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaften für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen - G25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" ZH1/600.25 - beurteilt werden sollte.
Die Fahrer müssen unter anderem gut sehen, reagieren und hören können. Zur Ausbildung dürfen Sie jünger als 18 Jahre alt sein.

Nachweisliche Ausbildung!

Gabelstapler

Der Besitz eines Kfz-Führerscheines ist hilfreich. Er reicht aber nicht aus. Gabelstaplerfahrer müssen ausgebildet sein und die Prüfung in Theorie und Praxis nachweislich bestanden haben. Die Ausbildung erfolgt nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaften für Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Gabelstaplerfahrern BGG 925. Zum Steuern von Sonderbauarten, für die Verwendung von Anbaugeräten oder den Umgang mit Gefahrgütern sind Zusatzausbildungen erforderlich.

Wir bieten Ihnen die theoretische und praktische Ausbildung in Ihrem Betrieb oder unseren Schulungsräumen und Einweisung auf Ihren oder unseren Staplerfahrzeugen!

Rechtslage

Der Fahrerausweis ist ein wertvolles Dokument für das fachliche Wissen und die Fahrfertigkeit des Fahrers. Nur mit einer schriftlichen Beauftragung darf man einen Gabelstapler steuern. Die Berufsgenossenschaft schreibt vor, dass nur ausgebildete Personen zum Steuern eines Gabelstaplers beauftragt werden dürfen.

Grundausbildung

Gabelstapler

2- oder 3-tägiger Tageslehrgang (mind. 20 UE)

Theorie:

  • wichtige Rechtsvorschriften, UVV
  • Unfallgeschehen, Prüfungen
  • Aufbau und Funktion von Staplern und Anbaugeräten
  • Standsicherheit
  • Betrieb, Antriebsarten
  • Umgang mit Last
  • Verkehrswege, Sondereinsätze
  • Theoretische Prüfung

Praxis:

  • Einweisung, Einsatzprüfung
  • Lastschwerpunkt, Gewichtsverteilung
  • Fahr- und Stapelübungen
  • Praktische Prüfung

Jährliche Unterweisung

1-tägiger Lehrgang

Inhalte:

  • wichtige Rechtsvorschriften, Neuerungen
  • Analyse von Unfallgeschehen, Prüfungen
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften