EU-Berufskraftfahrer – Grundqualifikation
EU-weite Qualifizierung für alle gewerblich tätigen Fahrer/innen
Für Fahrerlaubniserwerber/innen
Der Führerscheinerwerb ab dem 10.09.2008 (Bus) bzw. 10.09.2009 (Lkw) führt zur Verpflichtung, die Grundqualifikation nachzuweisen, sofern gewerblich von der Fahrerlaubnis Gebrauch gemacht werden soll.
Hier bieten sich verschiedene gesetzliche vorgesehene Nachweisarten an.
Grundqualifikation
Der Nachweis der Grundqualifikation kann durch eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb nachgewiesen werden, oder es wird erfolgreich eine Prüfung vor der IHK abgelegt.
Die Prüfung umfasst einen theoretischen Teil von 240 Minuten (Multiple-Choice-Fragen, Fragen mit direkter Antwort, Erörterung von Praxissituationen) und einen praktischen Teil von 210 Minuten (120 Minuten Fahrprüfung; 30 Minuten praktische Themen wie Ladungssicherung, Notfallsituationen usw.; 60 Minuten Bewältigung kritischer Fahrsituationen).
Zum Ablegen der Prüfung ist kein Vorbereitungsunterricht vorgeschrieben, aber der Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnis ist erforderlich für die Zulassung.
Beschleunigte Grundqualifikation
Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch das erfolgreiche Ablegen einer 90-minütigen theoretischen Prüfung vor der IHK. Voraussetzung zur Zulassung ist die Teilnahme an einer Schulung von 140 Stunden (zu jeweils 60 Minuten). Die Teilnahme am Unterricht ist hier also verpflichtend. Für die beschleunigte Grundqualifikation oder das Ablegen der Prüfung muss keine Fahrerlaubnis vorliegen.

