Hubarbeitsbühnen – Bedienerschulung
Grundausbildung und jährliche Unterweisung für Bediener von Hubarbeitsbühnen
Warum Bedienerschulung?
Jede verantwortungsbewußte Unternehmensleitung wird nur Hubarbeitsbühnenbediener einsetzen, die den Voraussetzungen der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften entsprechen.
Bediener von Hubarbeitsbühnen müssen mindestens 18 Jahre alt, zum Steuern dieser Fahrzeuge geeignet/tauglich und in der Führung ausgebildet (unterwiesen) sein.
Wer ist geeignet?
Zur Eignung gehört eine ausreichende Gesundheit, die nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaften für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen – G25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ - beurteilt werden sollte.
Die Bediener müssen unter anderem gut sehen, reagieren und hören können. Zur Ausbildung dürfen Sie jünger als 18 Jahre alt sein.
Nachweisliche Ausbildung!
Hubarbeitsbühnenbediener müssen ausgebildet sein und die Prüfung in Theorie und Praxis nachweislich bestanden haben. Die Ausbildung erfolgt nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaften / BGG 966. Zum Steuern von Sonderbauarten und Spezialgeräten sind Zusatzausbildungen erforderlich.
Wir bieten Ihnen die theoretische und praktische Ausbildung in unseren Schulungsräumen oder in Ihrem Betrieb und Einweisung auf Ihren Hubarbeitsbühnen!
Rechtslage
Der Bedienerausweis ist ein wertvolles Dokument für das fachliche Wissen und die Fertigkeiten des Fahrers.
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung sind die Bediener vom Unternehmer mit der Bedienung von Hubarbeitsbühnen zu beauftragen. Diese Beauftragung hat schriftlich zu erfolgen. Die Berufsgenossenschaft schreibt vor, dass nur ausgebildete Personen zum Bedienen einer Hubarbeitsbühne beauftragt werden dürfen.
Grundausbildung:
1- oder 2-tägiger Tageslehrgang
Theorie:
- Vorschriftenwesen
- Unfallgeschehen
- Verantwortung und Haftung
- Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Bauarten
- Betrieb allgemein / Arbeiten mit der Maschine
- Aufstellung / Inbetriebnahme
- Transport
- Prüfung von Hubarbeitsbühnen
- Theoretische Prüfung
Praxis:
- Einweisung an der Hubarbeitsbühne
- Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Standsicherer Aufbau
- Standsicheres Verfahren
- Einüben der Steuerfunktionen
- Einüben der Funktion des Notablasses
- Praktische Prüfung
Jährliche Unterweisung:
½-tägiger Lehrgang
Inhalte:
- wichtige Rechtsvorschriften, Neuerungen
- Analyse von Unfallgeschehen, Prüfungen
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften

