Ausbildung für Kranführer/innen – Anschläger/innen
Für Personen, die mit Kranen arbeiten, Lasten anschlagen…
Hintergrund
Viele Kranunfälle werden durch unzureichende Ausbildung des/der Kranführers/in verursacht. Die Folgen sind schwerwiegend, von Schwerstverletzten oder Toten zu enormen Kosten für den Betrieb.
Vorschriften
Die Berufsgenossenschaften fordern, dass Kranführer/innen im Führen des Kranes erfolgreich ausgebildet, fortgebildet und regelmäßig unterwiesen werden müssen. Hierzu ist das jeweilige Unternehmen, welches Kranführer/innen beauftragen möchte, verpflichtet.
Ausbildung
Ein/e Kranführer/in, der/die eine kleine Schienenlaufkatze bewegt, muss weniger Fertigkeiten und technisches Wissen erwerben, als ein/e Lkw-Ladekranführer/in. Somit ist bei Kranführeranwärtern/innen eine Abstufung des Grundwissens möglich. Die BGG 921 legt einen unterschiedlichen Unterweisungsumfang fest. Kranbauart, Einsatzbereich und Vorkenntnisse müssen berücksichtigt werden.
Ziel
Die Ausbildung (Unterweisung) hat das Ziel, den/die angehende/n Kranführer/in so zu schulen, dass er/sie „seine/ihre” Kranbauart fachgerecht und sicher führen kann. Nach erfolgreicher Prüfung erhält der/die Proband/in den personen- und krantypbezogenen Kranführerausweis. Zur Bedienung anderer Krantypen ist eine zusätzliche, spezifische Unterweisung/Einweisung erforderlich.

