Lkw-Ladekran
Für angehende Lkw-Ladekranführer/innen
Hintergrund/Ziel
Die Berufsgenossenschaft schreibt in ihren Unfallverhütungsvorschriften vor, dass nur Personen zum Führen eines Kranes beauftragt werden dürfen, die unterwiesen sind und ihre Befähigung in theoretischer und praktischer Prüfung nachgewiesen haben. Die Teilnehmer sollen in der Lage sein, unter Berücksichtigung physikalischer Gesetze, technischer Regeln und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften einen Lkw-Ladekran sachkundig zu bedienen.
Zielgruppe
Personen, die mit Lkw-Ladekranen arbeiten.
Zugangsvoraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Gesundheitliche Eignung
- Gutes Seh- und Hörvermögen (räumliches Sehen)
- Geistige und körperliche Eignung
- Möglichst Untersuchung nach G 25
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Sicherheitsschuhe, Arbeitskleidung, Helm
- (Erfahrung im Bedienen von Kranen)
Dauer der Ausbildung – Zeitraum
3- 15 Tage (je nach Vorkenntnissen, Erfahrungen in der Kranbedienung)
- 3 Tage für spezifische Kranarten/Verwendungszwecke (mit Erfahrung/Vorkenntnissen)
- 5 Tage für Lkw-Ladekrane (mit Erfahrung/Vorkenntnissen)
Beginn auf Anfrage (siehe auch Menüpunkt Termine).
Ausbildungsort
Die theoretische und praktische Unterweisung findet beim Bildungsträger statt.
Abschluss
Nach erfolgreicher Teilnahme erfolgt die Aushändigung des krantypbezogenen Kranführerausweises. Dieser gilt bei der Berufsgenossenschaft als der geforderte Befähigungsnachweis.
Inhalte
- Krantechnik, Baugruppen, Sicherheitseinrichtungen
- Kranbetrieb, Betriebsanleitungen, Einsatzmöglichkeiten
- Lastaufnahmeeinrichtungen, Anschlagen von Lasten
- Wartungsarbeiten, Prüfungen, Sicherheitskontrollen
- Arbeitssicherheit, Betriebsanweisungen, UVV
- Kraneinweisung, In- und Außerbetriebnahme
- Kranübungen, Fahren mit und ohne Last, Zielfahren
- Spezielle Anforderungen an Fahrzeugkrane, Auf- und Abrüsten
- Theoretischer und praktischer Abschlusstest

