EU-Berufskraftfahrer-Qualifikation
EU-weite Qualifizierung für alle gewerblich tätigen Fahrer/innen
Weiterbildungspflicht
Für alle Fahrer/innen ist eine regelmäßige Weiterbildung nachzuweisen. Betroffen sind sowohl die InhaberInnen von „Altführerscheinen“ als auch die Inhaber von Führerscheinen, die nach den Stichtagen ausgestellt sind.
Alle 5 Jahre
Jeweils innerhalb von 5 Jahren im Anschluss an den Erwerb der Grundqualifikation bzw. nach dem jeweiligen Stichtag (09.09.2008 oder 09.09.2009) müssen die Kenntnisse durch Teilnahme an einer Weiterbildungsschulung aufgefrischt werden (Synchronisation).
Übergangsfristen/ Synchronisation mit dem Führerschein
Der Weiterbildungsrhythmus kann auf die Gültigkeit der Fahrerlaubnis abgestimmt werden.
So können Fahrerlaubnisinhaber/innen, die keine Grundqualifikation absolvieren müssen (Führerschein vor dem 10.09.2008 bzw. 2009 erworben), die Fünfjahresfrist unbeschränkt unterschreiten oder um bis zu 2 Jahre überschreiten und den Weiterbildungsnachweis dementsprechend bis zum 09.09.2015 bzw. 2016 abschließen. Voraussetzung ist, dass die Fahrerlaubnis zwischen dem 10.09.2008/2009 und dem 09.09. 2015/2016 endet.
Diejenigen, die zur Grundqualifikation verpflichtet sind (Führerschein nach dem 09.09.2008/2009 erworben) dürfen den ersten Weiterbildungsnachweis schon nach drei Jahren erbringen – oder auch auf sieben Jahre strecken.
Weiterbildungsplaner
Testen Sie unseren Weiterbildungsplaner um sich Ihre persönliche Weiterbildungsfrist anzeigen zu lassen. Und wenn Sie unsere Fahrerdatenverwaltung nutzen, versäumen Sie keine Fristen mehr.
Schulung
Die Weiterbildung erfolgt in Lehrgängen mit 35 Stunden zu je 60 Minuten. Diese 35 Pflichtstunden können auf einzelne Blöcke aufgeteilt werden und müssen nicht am Stück hintereinander absolviert werden. Allerdings muss ein Einzelblock mindestens 7 Stunden umfassen. Die Blöcke dürfen dann aber durchaus auf mehrere Jahre verteilt werden – also bspw. regelmäßig ein Weiterbildungstag pro Jahr. Einzelne Weiterbildungstage bieten wir fortlaufend an. (Termine)
Keine Prüfung
Für die Weiterbildung ist ausschließlich die Teilnahme am Lehrgang verpflichtend. Eine Abschlussprüfung ist (noch) nicht vorgesehen!
Inhalte
Wir bieten Ihnen für die Weiterbildung verschiedene Themenbereiche an. Individuelle Anpassungen, Kombinationen und Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des Unternehmens sind möglich.
Für Lkw- und Bus-Fahrer/innen:
- Wirtschaftlichkeit / Eco-Training (Theorie und Praxis möglich)
- Arbeitsplatz Kraftfahrzeug
- Arbeitszeitrecht und Sozialvorschriften für Kraftfahrer
- Rechtsvorschriften im Güterkraft- und Personenverkehr
- Sicherheitstechnik & Fahrsicherheit / Sicherheitstraining (Theorie und Praxis möglich)
- Gesundheit & Fitness
- Kinematische Kette / Energie & Umwelt
- Bremsanlagen
- Sozialvorschriften / Digitales Kontrollgerät
- Pannen, Unfälle, Notfälle & Kriminalität (Theorie und Praxis möglich)
- Unternehmensbild & Marktordnung
Für Lkw-Fahrer/innen:
- Vorschriften für den Güterverkehr
- Ladungssicherung (Theorie und Praxis möglich)
(Folgetag möglich, zum Erwerb des „Ausbildungsnachweises Ladungssicherung“ nach VDI2700a) - Folgetag möglich, zum Erwerb des Ausbildungsnachweises Ladungssicherung (nach VDI2700a)
- Schaltstelle Fahrer/in: Dienstleister, Imageträger, Profi
Für Bus-Fahrer/innen:
- Vorschriften für den Personenverkehr
- Fahrgastbeförderung
- Sicherheit der Fahrgäste / Gesundheit
- Markt & Image: Fahrer/in als Repräsentant/in des Unternehmens; Konfliktbewältigung

