Führerschein ab 17

Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Gründe für die Einführung

Führerschein ab 17

Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich oft die Hauptverursacher von Unfällen. Dieses hohe Unfallrisiko soll mit der Einführung des Konzepts „Begleitetes Fahren ab 17 Jahre“ gesenkt werden.

Gründe für eine hohe Unfallbeteiligung sind

  • die mangelnde Erfahrung bzw. Übung,
  • unzureichende Fähigkeiten in kritischen Situationen,
  • die falsche Einschätzung gefährlicher Situationen,
  • der Umstieg auf ein ungewohntes Fahrzeug und
  • das Alleinfahren ohne anleitenden Fahrlehrer

Ein Modellversuch

Unter bestimmten Bedingungen – nur innerhalb Deutschlands und nur in Begleitung – dürfen Jugendliche bereits ab 17 Jahren im öffentlichen Straßenverkehr mit dem Auto fahren.

Dieses Privileg soll Jugendliche hauptsächlich die Gelegenheit geben, praktische Erfahrungen in Alltagssituationen sammeln. Dabei wird auf den „mäßigenden Einfluss“ der Begleitperson gesetzt.

Ziele begleitenden Fahrens

Es wird erwartet, dass es bei Fahrten in Begleitung zu weniger Unfällen kommt als bei Fahrten ohne Begleitung, jedenfalls sofern es sich bei den Begleitern nicht um Personen gleichen Alters handelt. Gleichzeitig soll die in Begleitung erworbene Fahrkompetenz dazu führen, dass Fahranfänger nach der Begleitphase mit einem deutlich geringeren Risikoniveau in die Phase des selbstständigen Fahrens eintreten.

Ziele im Einzelnen

Das begleitete Fahren soll helfen, dass der Jugendliche

  • vorausschauend/rücksichtsvoll fährt,
  • auch das Geschehen am Fahrbahnrand erfasst,
  • andere Verkehrsteilnehmer richtig einschätzt,
  • mit angepasster Geschwindigkeit fährt,
  • Verkehrszeichen/Straßenverhältnisse beachtet,
  • Risiken im Straßenverkehr vermeidet.

Anforderungen an den Begleiter

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Namentliche Nennung (wird behördlich überprüft)
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mind. 5 Jahren (ununterbrochen)
  • Max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister
  • Teilnahme am Vorbereitungsseminar für Fahranfänger und Begleiter

Vorbereitungsseminar für Begleitpersonen (und den Fahranfänger)

Im ca. 60-minütigen Vorbereitungsseminar werden u.a.

Info
  • wissenschaftliche Grundlagen,
  • der Umgang mit Stress-Situationen,
  • Fragen des richtigen Verhaltens und des lernfördernden Umgangs,
  • rechtliche Rahmenbedingungen und
  • Sanktionen bzw. Rechtsfolgen bei Verstößen erläutert.

Es wird empfohlen, den Vorbereitungskurs etwa einen Monat vor der praktischen Prüfung des Fahrschülers zu besuchen.

Aufgaben der Begleitperson

Die Begleitpersonen

  • haben keine Ausbilder-Funktion
  • dürfen nicht aktiv eingreifen
  • sollen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen
  • dürfen unter Alkoholeinfluss (0,5 Prom.) nicht begleiten
  • müssen sich ausweisen können (Personalausweis)
  • müssen die Fahrerlaubnis mitführen
  • sollten als Fahrzeughalter vor Fahrtantritt für einen ordnungsgemäßen Zustand es Fahrzeugs sorgen
  • sollten vor Fahrtantritt mit dem Fahrer über ihre Erwartungen reden u.v.m.

Fahrausbildung

Die gesetzlichen Vertreter des Jugendlichen müssen der Ausbildung zustimmen. Es muss mindestens ein Begleiter benannt werden und es dürfen keine Bedenken an der Fahreignung bestehen. Dann erfolgt eine normale Ausbildung in der Fahrschule mit anschließender normaler Prüfung.

Die Ausbildung kann mit 16,5 Jahren begonnen werden. Nach bestandener Prüfung erhält der Fahranfänger eine Prüfungsbescheinigung, in der Begleitpersonen eingetragen sind. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erhält der Fahranfänger eine reguläre Fahrerlaubnis mit dem EU-Kartenführerschein.

Weitere Informationen in der Fahrschule!