Amtlicher Führerscheinantrag

Bei allen Klassen außer Mofa

Wir helfen Ihnen beim Antragsverfahren

Antrag

Für den Bereich der Stadt Leverkusen können wir für Sie die Antragstellung beim Straßenverkehrsamt (SVA) übernehmen. Sie geben uns die benötigten Unterlagen und füllen mit uns zusammen die Antragsformulare aus, den Rest übernehmen wir!
In den benachbarten Kreisen und Städten müssen Sie persönlich den Antrag stellen. Die benötigten Adressen und evtl. Arztformulare etc. bekommen Sie von uns.

Selbst zum SVA

Falls Sie selber zum Straßenverkehrsamt möchten oder müssen (z.B. Umschreibung, Wiedererteilung) können Sie dies zu folgenden Zeiten:

Stadt Leverkusen
Fachbereich Straßenverkehr
Haus-Vorster-Str. 8
51379 Leverkusen

Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mi. auch 14.00 - 18.00 Uhr

Tel.: 0214/406-3601
Fax: 0214/406-3602

Klasse Personal-
ausweis/
Pass
Passbild Sehtest 1 Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten 1 ärztliches Zeugnis oder Gutachten 2 3 4 Lebens-
rettende Sofort-
maßnahmen
Erste Hilfe

A1

X X X X

A

X X X X

B

X X X X

BE

X X X X

C1

X X X X X

C1E

X X X X X

C

X X X X X

CE

X X X X X

D1

X X X X 4 X

D1E

X X X X X 4 X

D

X X X X X 4 X

DE

X X X X X 4 X

M

X X X X

L

X X X X

T

X X X X

1 Anlage 6 FeV. darf am Tag der Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein.
2 Anlage 5 FeV. darf am Tag der Antragstellung nicht älter sein als 1 Jahr.
3 kann von jedem Arzt erstellt werden. Bei den Klassen D1, D1E, D, DE müssen jedoch einige Untersuchungen vorgenommen werden, für die nicht jeder Arzt ausgestattet ist.
4 bei Ersterteilung oder Verlängerung ab dem 50. Lebensjahr betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder MPU

 

Information der Stadt Leverkusen

Zur Fristüberschreitung bei Anträgen

Antragsversagung

Ab 01.01.2004 wird jeder Antrag auf Erteilung, Erweiterung oder Umschreibung einer Fahrerlaubnis kostenpflichtig versagt, wenn

  • die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Antragstellung bestanden ist,
  • die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden ist,
  • entweder nur die theoretische oder nur die praktische Prüfung erforderlich ist und diese nicht innerhalb von 12 Monaten nach Antragstellung bestanden ist,
  • fehlende Unterlagen trotz Erinnerung nicht nachgereicht werden oder
  • evtl. geforderte Gutachten nicht bzw. nicht fristgerecht beigebracht werden.

Erhöhte Kosten!

Für die schriftliche Versagung eines Antrages wird eine Verwaltungsgebühr von mindestens 70,00 Euro erhoben.
Bei einem erneuten Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zu einem späteren Zeitpunkt ist eine erhöhte Antragsgebühr zu entrichten.