Amtlicher Führerscheinantrag
Bei allen Klassen außer Mofa
Wir helfen Ihnen beim Antragsverfahren
Für den Bereich der Stadt Leverkusen können wir für Sie die Antragstellung beim Straßenverkehrsamt (SVA) übernehmen. Sie geben uns die benötigten Unterlagen und füllen mit uns zusammen die Antragsformulare aus, den Rest übernehmen wir!
In den benachbarten Kreisen und Städten müssen Sie persönlich den Antrag stellen. Die benötigten Adressen und evtl. Arztformulare etc. bekommen Sie von uns.
Selbst zum SVA
Falls Sie selber zum Straßenverkehrsamt möchten oder müssen (z.B. Umschreibung, Wiedererteilung) können Sie dies zu folgenden Zeiten:
Stadt Leverkusen
Fachbereich Straßenverkehr
Haus-Vorster-Str. 8
51379 Leverkusen
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mi. auch 14.00 - 18.00 Uhr
Tel.: 0214/406-3601
Fax: 0214/406-3602
| Klasse | Personal- ausweis/ Pass |
Passbild | Sehtest 1 | Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten 1 | ärztliches Zeugnis oder Gutachten 2 3 4 | Lebens- rettende Sofort- maßnahmen |
Erste Hilfe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
A1 |
X | X | X | X | |||
A |
X | X | X | X | |||
B |
X | X | X | X | |||
BE |
X | X | X | X | |||
C1 |
X | X | X | X | X | ||
C1E |
X | X | X | X | X | ||
C |
X | X | X | X | X | ||
CE |
X | X | X | X | X | ||
D1 |
X | X | X | X 4 | X | ||
D1E |
X | X | X | X | X 4 | X | |
D |
X | X | X | X | X 4 | X | |
DE |
X | X | X | X | X 4 | X | |
M |
X | X | X | X | |||
L |
X | X | X | X | |||
T |
X | X | X | X |
1 Anlage 6 FeV. darf am Tag der Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein.
2 Anlage 5 FeV. darf am Tag der Antragstellung nicht älter sein als 1 Jahr.
3 kann von jedem Arzt erstellt werden. Bei den Klassen D1, D1E, D, DE müssen jedoch einige Untersuchungen vorgenommen werden, für die nicht jeder Arzt ausgestattet ist.
4 bei Ersterteilung oder Verlängerung ab dem 50. Lebensjahr betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder MPU
Information der Stadt Leverkusen
Zur Fristüberschreitung bei Anträgen
Antragsversagung
Ab 01.01.2004 wird jeder Antrag auf Erteilung, Erweiterung oder Umschreibung einer Fahrerlaubnis kostenpflichtig versagt, wenn
- die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Antragstellung bestanden ist,
- die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden ist,
- entweder nur die theoretische oder nur die praktische Prüfung erforderlich ist und diese nicht innerhalb von 12 Monaten nach Antragstellung bestanden ist,
- fehlende Unterlagen trotz Erinnerung nicht nachgereicht werden oder
- evtl. geforderte Gutachten nicht bzw. nicht fristgerecht beigebracht werden.
Erhöhte Kosten!
Für die schriftliche Versagung eines Antrages wird eine Verwaltungsgebühr von mindestens 70,00 Euro erhoben.
Bei einem erneuten Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zu einem späteren Zeitpunkt ist eine erhöhte Antragsgebühr zu entrichten.


