Praktische Ausbildung

Gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Umfang der praktischen Ausbildung

Führerschein ab 17

Auch die praktische Ausbildung richtet sich nach einem Lehrplan, der alle durch die Fahrschüler-Ausbildungsordnung verbindlich festgelegten Ausbildungsinhalte wiedergibt. Diese können Sie jederzeit in der Fahrschule einsehen.

Erste Fahrstunde

Mit den Fahrstunden sollte erst dann begonnen werden, wenn Sie mehrere Theoriestunden besucht haben. So vorbereitet können Sie sich optimal auf die Praxis konzentrieren und es muß keine unnötige Zeit im Fahrzeug aufgebracht werden, um Wissenslücken aus der Theorie zu klären.
Für Ihre erste Fahrstunde melden Sie sich bitte in der Fahrschule. Es wird sich dann ein Fahrlehrer mit Ihnen in Verbindung setzen. Alle weiteren Termine sprechen Sie dann mit Ihrem Fahrlehrer ab.
Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule, bzw. für LKW-, Bus- oder Motorrad-Stunden am Schulungszentrum. Für PKW-Stunden können Sie mit Ihrem Fahrlehrer auch einen anderen Treffpunkt vereinbaren. Bezahlen Sie bitte regelmäßig alle 2 bis 3 Fahrstunden.

Welcher Fahrlehrer?

Sie haben einen Wunsch-Fahrlehrer? Kein Problem. Geben Sie ihren Fahrlehrer-Wunsch bei uns im Büro an, wir versuchen es so zu arrangieren, dass Sie bei Ihrem Lieblings-Fahrlehrer fahren können.
Probleme mit dem Fahrlehrer? Auch das kann vielleicht mal vorkommen, wenn die „Chemie nicht stimmt“. Sprechen Sie dies bei uns im Büro an und Sie können selbstverständlich Ihren Fahrlehrer wechseln.

Wieviele Fahrstunden?

Die Gesamtzahl der Fahrstunden kann Ihnen niemand voraussagen. Sie wird von mehreren Umständen bestimmt. Die wichtigsten sind: Ausgeglichenheit, Begabung, Motivation und Mitarbeit sowie ausreichend Zeit, auch das Alter hat Einfluß.
Nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung hat der Fahrschüler jedenfalls „so viele Übungsstunden zu durchlaufen, wie er zur Erlangung der notwendigen Befähigung, insbesondere auch der Fahrzeugbeherrschung in schwierigen Situationen, benötigt“. Der Fahrlehrer darf die Ausbildung erst dann abschließen, wenn er überzeugt ist, dass der Fahrschüler sich als Fahrzeugführer im Straßenverkehr sicher, verantwortungsbewusst, rücksichtsvoll, defensiv und umweltbewusst verhalten wird.