Neue Regeln / Änderungen
Vorgaben vom Gesetzgeber in Auszügen/Zusammenfassungen
01.07.2011 - Neue Prüfungsfragen
Ab Mitte 2011 werden einige nicht mehr aktuelle Fragen aus dem Fragenkatalog gestrichen und einige neue werden hinzugefügt.
Die wesentlichsten Änderungen betreffen allerdings sehr viele Bildfragen. Hier werden alte Fotos und Grafiken gegen
neue computergenerierte, fotorealistische Grafik-Darstellungen in einem einheitlichen Design ausgetauscht.
Die jeweiligen Bildaussagen, die Fragestellungen und möglichen Antworten bleiben jedoch unverändert.
Eine weitere wesentliche Änderung besteht darin, dass es zu den Bildfragen neben der Mutterfrage
weitere Varianten geben wird.
Diese werden nicht veröffentlicht!
Auf diese Art soll das bildliche Auswendig-Lernen vermieden werden.
Hier ist für optimales Lernen und Vorbereiten unser Lernsystem Click & Learn bestens geeignet!
10.09.2009 - Grundqualifikation im gewerblichen Güterverkehr
Ab dem 10.09.09 müssen zukünftige LKW-Fahrer neben der
Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C oder CE auch eine
Grundqualifikation nachweisen.
Für alle gewerblichen LKW-Fahrer gibt es eine Weiterbildungspflicht
alle 5 Jahre.
01.09.2009 - Halteverbot bei Dauerlichtzeichen
Neu ist das Halteverbot auf allen Fahrstreifen mit Dauerlichtzeichen, und nicht nur wie bisher, wenn diese rot waren.
01.09.2009 - Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen
Aus dem bisherigen Beschleunigungsstreifen wird der Einfädelungsstreifen, und aus dem Verzögerungsstreifen der Ausfädelungsstreifen.
Geblieben sind die Regelungen, dass auf dem Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden darf als auf den durchgehenden Fahrstreifen und das auf
dem Ausfädelungsstreifen nicht schneller als auf den durchgehenden Fahrstreifen gefahren werden darf.
Neu ist, dass bei stockendem oder stehendem Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen man jetzt auf dem Ausfädelungsstreifen
mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht vorbeifahren darf.
01.09.2009 - Neue Regeln zur Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
Auf Fahrbahnen für beide Richtungen darf bei insgesamt drei oder fünf durch Leitlinien markierten Fahrstreifen der mittlere nicht
zum Überholen genutzt werden, nur zum Einordnen zum Linksabbiegen.
Außerorts dürfen bei mindestens 3 markierten Fahrstreifen für eine Richtung Lkw über 3,5 t und alle Fahrzeuge mit Anhänger
den linken Fahrstreifen nur zum Einordnen zum Linksabbiegen benutzen.
01.09.2009 - Regelungen für Inline-Skater/Rollschuhfahrer
Die Regeln für Inline-Skater und Rollschuhfahrer sind jetzt festgeschrieben:
Sie zählen nicht als Fahrzeuge sondern als sonstige Fortbewegungsmittel. Damit gelten für sie die Vorschriften für den
Fußgängerverkehr, d.h. sie dürfen weder die Fahrbahn noch Radwege benutzen, sondern müssen innerorts auf dem Gehweg fahren.
Ist außerorts kein Gehweg vorhanden, müssen sie am linken Fahrbahnrand fahren. Das Befahren von Radwegen kann durch
Zusatzzeichen erlaubt sein.
01.09.2009 - Neue Regelungen für den Radfahrer
Neben der Benutzung von rechten Radwegen, dürfen Radwege auf der linken Seite jetzt benutzt werden, wenn sie durch entsprechende Zusatzzeichen gekennzeichnet sind. Auf Radverkehrsführungen müssen statt Lichtzeichen für Fußgänger die Lichtzeichen für den Radverkehr beachtet werden. Hinter Fahrrädern dürfen von mindestens 16 Jahre alten Personen in speziellen Fahrradanhängern bis zu zwei Kinder bis zum siebten Lebensjahr oder Behinderte mitgenommen werden.
01.09.2009 - Neue Regelungen am Bahnübergang
Das bisherige Wartegebot für bestimmte Fahrzeuge nach der einstreifigen Bake entfällt, da es den Verkehrsfluss
in der Praxis nicht verbessert hat.
Stattdessen besteht jetzt ein generelles Überholverbot vom Gefahrzeichen bis zum Übergang.
Zur Ankündigung wird nur noch ein Verkehrszeichen verwendet.
01.09.2009 - Neuerungen bei den Verkehrszeichen
Neben den wegfallenden Verkehrszeichen gibt es auch einige Neuerungen, u.a.
- Zusatzzeichen für Inline-Skater/Rollschuhfahrer
- Gefahrzeichen Amphibienwanderung
- Gefahrzeichen Unzureichendes Lichtraumprofil
- Beginn und Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone
- Ende der Umlenkungsstrecke
- Pfeilbake
01.09.2009 - Viele Verkehrszeichen fallen weg
Dem Abbau des Schilderwaldes fallen einige Verkehrszeichen zum Opfer. Die wichtigsten gestrichenen Zeichen sind u.a.
- Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken,
- Wanderparkplatz,
- Einbahnstraße,
- Richtgeschwindigkeit.
Zudem werden, für klarere Strukturen, viele Zeichen innerhalb der StVO verlagert bzw. in neu geschaffene Anlagen überführt
01.09.2009 - Umfassende Änderungen der StVO
Die umfangreichste Änderung der StVO seit 1970 soll mehr Übersicht und Klarheit bringen. Mit der Neuordnung
verschwinden viele Verkehrszeichen, neue Sinnbilder tauchen auf und viele Änderungen sind beschlossen.
Mit der nebenstehenden, in der Fahrschule erhältlichen Broschüre (inkl. Aktuellem Bußgeldkatalog), ist man auf dem aktuellen Stand.
23.07.2009 - „Feuerwehrführerschein“
Den Bundesländern wird das Recht eingeräumt, vom allgemeinen Fahrerlaubnisrecht abweichende Regelungen für die Erteilung
einer Fahrberechtigung an Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste zu treffen.
Die neue Regelung unterscheidet zwischen einer „einfachen Fahrberechtigung“ für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 t und einer
„qualifizierten Fahrberechtigung“ für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t.
16.07.2009 - „Segway“-Verordnung
Die bisherigen vorläufigen Regelungen werden jetzt bundeseinheitlich gefasst. Nach dem StVG handelt es sich bei dem elektrisch angetriebenen zweirädrigen Roller um ein Kraftfahrzeug bis zu 20 km/h. Nötig ist ein gültiges Versicherungskennzeichen und mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung. Mehr Informationen unter Fahrtipps.
09.04.2009 - Parkmöglichkeiten für Schwerbehinderte
Bezüglich Parkregelungen mit dem Zusatzzeichen mit dem Rollstuhlfahrersymbol werden Personen mit beidseitiger Phokomelie (angeborene körperliche Missbildung) oder Amelie (angeborenes Fehlen von Gliedmaßen) jetzt Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden gleichgestellt.
09.04.2009 - Überholspur für Lkw tabu
Lkw und Lastzüge werden bei erheblich eingeschränkter Sicht von der Überholspur verdammt.
Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, einschließlich ihrer Anhänger,
sowie Zugmaschinen dürfen, wenn die Sichtweite durch erheblichen Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt ist,
sowie bei Schneeglätte oder Glatteis den äußerst linken Fahrstreifen nicht benutzen.
01.04.2009 - Spiegelnachrüstung bei Lkw
Bereits seit 26.01.2007 für Neufahrzeuge von Lkw, Sattelzugmaschinen und Zugmaschinen über 7,5 t gültig, müssen jetzt auch entsprechende Fahrzeuge, die nach dem 01.01.200 zugelassen sind, mit Spiegeln, mit größerem Sichtfeld auf der Beifahrerseite, nachgerüstet werden.
11.02.2009 - Schulungspflicht bei Tiertransporten
Fahrer, die mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit verbundene Beförderung von Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen oder Geflügel mit Fahrzeugen über 65 km durchführen benötigen einen Befähigungsnachweis. Die Tierschutztransportverordnung stellt hier Anforderungen an das Verladen, Füttern und Tränken der Tiere.
19.01.2009 - Führerscheintourismus erschwert
Fahrer, die mit einem im Ausland erteilten Führerschein unterwegs sind, können wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft werden, wenn Ihnen vor Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen oder versagt worden war. Außerdem werden ausländische Führerscheine, in denen eine deutsche Adresse angegeben ist, nicht mehr anerkannt.
30.10.2008 - Verlängerung der Fahrerlaubnis
Künftig ist bei Verlängerung der Fahrerlaubnisse der Bus- oder Lkw-Klassen nicht mehr das Datum der Erteilung des Druckauftrages zur Herstellung des Kartenführerscheins maßgebend. Die Neuregelung sieht vor, dass die neue Fünfjahresfrist nahtlos an die bisherige Gültigkeitsdauer anknüpft.
30.10.2008 - Prüfung nach Entziehung oder Fristablauf
Bislang war eine theoretische und praktische Prüfung vorgeschrieben, wenn die Fahrerlaubnis für mehr als zwei Jahre entzogen war (Sperre) oder bei den zeitlich befristeten Fahrerlaubnissen der Lkw- und Busklassen und den ausländischen Führerscheinen das Recht zur Nutzung des Führerscheines mehr als zwei Jahre abgelaufen war. Diese Regelung entfällt. D.h., dass bspw. ein Lkw-Fahrer, dem die Gültigkeit der Fahrerlaubnis seit mehreren Jahren abgelaufen ist, nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über den Gesundheitszustand und das Sehvermögen ohne Weiteres wieder die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE erteilt werden kann. Den Fahrerlaubnisbehörden ist das Recht eingeräumt, im Einzelfall eine Prüfung zu verlangen.
30.10.2008 - Wartefrist nach nichtbestandener Prüfung
Die Regelung, dass nach dreimaligem Nichtbestehen einer Fahrerlaubnisprüfung eine Wartefrist von drei Monaten eingehalten werden muss, wird gestrichen. Die Prüfung darf nach zwei Wochen wiederholt werden, unabhängig von der Anzahl der vorausgegangenen erfolglosen Prüfungen.
29.10.2008 - Unerlaubtes „Elefantenrennen“ nach 45 Sekunden
Das Oberlandesgericht Hamm hat eine praktikable Faustregel für Überholvorgänge festgelegt.
Die zumutbare richterliche Lösung:
Bußgeldrechtlich sind alle Überholvorgänge auf zweispurigen Autobahnen zu ahnden, die bei einer Dauer von mehr als 45
Sekunden bzw. einer Differenzgeschwindigkeit von unter 10 km/h zu einer deutlichen Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer führen.
10.09.2008 - Grundqualifikation im gewerblichen Personenverkehr
Ab dem 10.09.08 müssen zukünftige Busfahrer neben der Fahrerlaubnisklasse D1, D1E, D oder DE auch eine Grundqualifikation nachweisen.
Für alle gewerblichen Busfahrer gibt es eine Weiterbildungspflicht alle 5 Jahre.
01.01.2008 - Handy-Parken
Die elektronische Überwachung der Parkzeit ist jetzt auch per Mobiltelefon, Taschenparkuhr oder sonstige elektronische Einrichtungen möglich.
01.01.2008 - Umweltzonen und Feinstaubplaketten
Verkehrsverbote für Kraftfahrzeuge sollen schädliche Luftverschmutzungen vermindern. Die Maßnahmen sind im
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und durch Luftreinhalte- oder Aktionsplänen der Länder festgeschrieben.
Die zuständigen Behörden können den Kraftfahrzeugverkehr einschränken, wenn er maßgeblich zur Überschreitung
festgelegter Grenzwerte (z. B. Feinstaub) beiträgt.
Ausnahmen sind vorgesehen für schadstoffarme Kraftfahrzeuge, die mit einer amtlichen Plakette versehen sein müssen.
Es gibt vier unterschiedliche Schadstoffgruppen, die sich an den Abgasnormen orientieren:
- ohne Plakette: Schadstoffgruppe 1 (Fahrzeuge ohne geregelten Katalysator und ältere Diesel-Fahrzeuge
- rote Plakette: Schadstoffgruppe 2 (Fahrzeuge der Abgasnorm Euro2)
- gelbe Plakette: Schadstoffgruppe 3 (Fahrzeuge der Abgasnorm Euro3)
- grüne Plakette: Schadstoffgruppe 4 (Fahrzeuge der Abgasnorm Euro4 und besser)
08.12.2007 - Geschwindigkeiten für Busse und Wohnmobile
Bestimmten technischen Anforderungen entsprechende Kraftomnibusse dürfen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen auch ohne
zusätzliche Kennzeichnung (Plakette) bis zu 100 km/h fahren.
Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Wohnmobile bis 3,5t zGM mit Anhänger maximal 80 km/h.
08.12.2007 - Mofas außerorts auf Radwegen
Für Mofafahrer ist es vor allem auf Land- oder Bundesstraßen meistens sicherer, Radwege zu benutzen.
Hier hat er Abstand vom schnellen Verkehr.
Mofafahrer dürfen deshalb grundsätzlich außerorts Radwege benutzen. Innerorts kann dies auch weiterhin durch das
entsprechende Zusatzschild erlaubt werden, ansonsten ist die Fahrbahn zu benutzen.
01.08.2007 - Alkoholkonsumverbot für Fahranfänger
Während der zweijährigen Probezeit und bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres werden Fahranfänger auch bei einer
Blutalkoholkonzentration unterhalb der "0,5-Promille-Grenze" belangt. Ihnen drohen neben einem Bußgeld von 125 Euro die
Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre sowie die Anordnung zur (kostenpflichtigen!) Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Außerdem werden 2 Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei notiert.
Das Verbot greift jedoch nicht, wenn es wegen des Genusses von Schnapspralinen oder der Einnahme von Medikamenten zu einer Alkoholkonzentration
im Blut kommt. Gleiches gilt bei endogenem Alkohol. Voraussetzung ist also die Zunahme alkoholischer Getränke.
11.04.2007 - Neue Lenk- und Ruhezeiten
Die EG-Verordnung 561/2006 regelt die neuen Bestimmungen über die Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr.
01.10.2006 - Qualifizierung für Berufskraftfahrer
Die EG-Richtlinie zur Qualifizierung und Fortbildung von Berufskraftfahrern wurde national in das
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und die Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) umgesetzt.
Sie regeln ab dem 10.09.2008 und 10.09.2009 für alle Fahrer im Personen-/Güterverkehr den Berufszugang durch eine
Grundqualifikation und die Weiterbildung im Fünfjahreszeitraum.
01.05.2006 - Helmpflicht für Quads
Die Helmtragepflicht wird auf drei- und mehrrädrige offene Kraftfahrzeuge ausgedehnt, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 20 km/h beträgt und nicht die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte benutzt werden.
01.05.2006 - Winterausrüstung
Die StVO verpflichtet Kraftfahrer, die Ausrüstung ihrer Fahrzeuge den Witterungsverhältnissen anzupassen. Ausdrücklich genannt werden geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Bei einem Versto ß gegen die „Wintervorschrift“ droht ein Bußgeld von 20€; kommt es wegen mangelhafter Winterausrüstung zu Behinderungen, sind 40€ und 1 Punkt fällig.
01.04.2006 - Fahren im Tunnel
Mit zwei neuen Verkehrszeichen soll die Beschilderung von Tunnels vereinheitlicht werden. Beim Durchfahren ist Abblendlicht zu benutzen. Im Falle eines Notfalles oder einer Panne sollen nur vorhandene Nothaltebuchten genutzt werden.
01.01.2006 - Personen auf Ladeflächen
Generell gilt: Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kfz ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen.
01.01.2006 - Ladungssicherung präzisiert
Die Bestimmungen zur Ladungssicherung wurden präziser gefasst. Die mit Ladearbeiten beauftragten Personen müssen dafür sorgen, dass die Ladung auch bei starkem Bremsen oder beim Ausweichen nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen oder herabfallen kann. Beim Verstauen der Ladung müssen die Regeln der Technik beachtet werden. Maßgebend ist hierbei besonders die VDI Richtlinie 2700.
01.01.2006 - Ohne Gurt im Haus-zu-Haus-Verkehr
Beim Haus-zu-Haus-Verkehr waren bislang nur Auslieferungsfahrer von der Gurtbenutzung befreit. Diese Befreiung wird auf andere Personen, die ebenfalls in kurzen Abständen anhalten und aussteigen müssen ausgedehnt. Natürlich gilt die Befreiung nur innerhalb des Bezirks, in dem die Lieferung oder Leistung erbracht wird.
26.10.2005 - Tempo 100 für viele Gespanne
Mehrspurige Kfz mit ABS und einer zGM bis zu 3,5t dürfen jetzt bei einer bestimmten Gewichtsrelation von Zugfahrzeug und Anhänger Tempo 100 auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren. Die konkrete Bindung zwischen einem Zugfahrzeug und einem bestimmten Anhänger besteht nicht mehr. Die Straßenverkehrsbehörde muss die Zulässigkeit der höheren Geschwindigkeit mit einem Eintrag in die Fahrzeugpapiere des Anhängers bescheinigen und dafür eine Tempo-100-Plakette ausgeben.
01.10.2005 - Begleitetes Fahren ab 17
17-jährige dürfen nach abgeschlossener Ausbildung und bestandener Prüfung bis zum 18 Lebensjahr mit einem geeigneten Begleiter Fahrerfahrung sammeln. Es dürfen n ur Personen begleiten, die in die Prüfbescheinigung eingetragen sind und mindestens 30 Jahre alt sind, nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben und nicht gegen die 0,5‰-Regelung verstoßen.
05.08.2005 - Neuer Digitaler EU-Tachograph
Freiwillige Nutzung in Deutschland schon möglich. Verbindliche europaweite Einführung voraussichtlich ab 05.08.2006. Kontrollgerätekarten für Fahrer sind 5 Jahre gültig und werden für Nutzfahrzeuge über 3,5t zGM und Busse über neuen Sitzplätze benötigt.
01.04.2004 - Handybedienung kostet 1 Punkt
Die Bedienung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung im Fahrzeug kostet 1 Punkt und 40€ Bußgeld. Auch das einfache in die Hand nehmen zum Uhrzeitablesen fällt hierunter; das bloße in der Hand halten erfüllt schon den Tatbestand.
01.02.2004 - Neue Fahrerlaubnis Klasse S
Neu Klasse für dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren. Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen; bei Elektrofahrzeugen wird die Masse der Batterien nicht eingerechnet. Bei Fahrzeugen mit offenem Aufbau und ohne Sicherheitsgurt ist ein Schutzhelm zu tragen.
01.01.2004 - „Zweite Phase der Fahrausbildung“ FSF
Für Fahranfänger der Klasse B, die ihre Fahrerlaubnis seit mindestens 6 Monaten besitzen, ist die Freiwillige
Fortbildung für Fahranfänger – FSF möglich.
Durch die Seminarteilnahme kann die Probezeit um 1 Jahr verkürzt werden!
23.10.2003 - Tagfahrlicht
Ganztägig ist das Fahren mit speziellem Tagfahrlicht erlaubt. Fahren mit Licht am Tage vermeidet viele Unfälle. Abblendlicht kann über eine spezielle Schaltung bei vielen Fahrzeugen hierzu genutzt werden oder aber über eine Nachrüstung.
01.01.2002 - Radarwarngeräte
Die Benutzung oder das betriebsbereite Mitführen von Radarwarngeräten ist verboten. Ein Verstoß kostet 75€ und 4 Punkte.
01.01.2002 - Seitenstreifen
Die Zeichen ordnen das Befahren und Räumen eines Seitenstreifen an. Der Seitenstreifen ist wie ein rechter Fahrstreifen zu benutzen. Die Fahrbahnbegrenzung (durchgezogene Linie) darf wie eine Leitlinie zur Fahrstreifenmarkierung überfahren werden.
01.02.2001 - Reißverschlußverfahren
Zwar ist das "Reißverschlussverfahren" bei endenden Fahrstreifen bereits rechtlich eindeutig geregelt. Dennoch kommt es häufig zu falscher Praxis, indem sich Verkehrsteilnehmer zu früh einordnen.
Mit einer Ergänzung regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO), dass der mit Blinkzeichen anzukündigende Wechsel auf den durchgehenden Fahrstreifen erst unmittelbar vor Beginn der Engstelle vorzunehmen ist.
01.02.2001 - Neue Ladungsbestimmungen
Im Allgemeinen darf Ladung nicht nach vorn über das Fahrzeug hinausragen. Ab einer Höhe von 2,50 m sind 50 cm Überhang erlaubt. Die Gesamtlänge eines Zuges darf bis zu 20,75 m betragen.
01.02.2001 - Neue Kreisverkehrbeschilderung
Eine neue Schilderkombination regelt die Vorfahrt für den Verkehr im Kreis: "Vorfahrt gewähren!" und gegen den Uhrzeigersinn laufende, weiße Pfeile auf blauer Ronde. Das Blinken bei der Einfahrt in den Kreisverkehr ist untersagt, beim Herausfahren jedoch vorgeschrieben. Bei diesen Zeichen gilt außerdem ein Haltverbot auf der Fahrbahn innerhalb des Kreisverkehrs.
01.02.2001 - Handy am Steuer
Telefonieren im Straßenverkehr hat sich zunehmend als Gefahrenquelle erwiesen. Grundsätzlich gilt: Während der Fahrt ist
das Telefon für motorisierte wie für nichtmotorisierte Fahrzeugführer tabu. Das gilt auch für Kurzmitteilungen oder
sonstige Mobilfunkdienste.
Als Ausnahme ist lediglich eine so genannte Freisprechanlage vorgesehen, bei der der Fahrer das Telefon weder aufnehmen noch halten muss.
Ansonsten gilt: Autofahrer müssen den Motor abstellen, Radfahrer müssen anhalten.
Das gilt auf allen Fahrstreifen.
Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch hier weder
gefährdet noch behindert werden. Stellen sie sich auf Personen ein, die über die Straße laufen und halten sie nötigenfalls an.
Linien- und Schulbussen ist das Abfahren von der Haltestelle zu ermöglichen. Wenn nötig müssen andere Fahrzeuge warten.
18.07.1995 - Warnblinkanlage an Bushaltestellen
Nähert sich ein Linien- oder Schulbus mit Warnblinklicht einer Haltestelle, darf er nicht überholt werden.
Ein Vorbeifahren ist erst erlaubt, wenn der Bus zum Stehen gekommen ist.
An Linie nbussen und Schulbussen, die an Haltestellen halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit
(max. 7 km/h) und nur in so großem Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung der Fahrgäste ausgeschlossen ist.
Man darf Fahrgäste auch nicht behindern und muss, wenn nötig, warten.
01.03.1994 - Grünpfeilschild
Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem P feil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muss sich dabei so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung ausgeschlossen ist.




