Theoretische Ausbildung
Gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Umfang der theoretischen Ausbildung
Der theoretischen Ausbildung liegen Lehrpläne zugrunde, die in unserer Fahrschule ausgelegt sind. Der Besuch des theoretischen Unterrichts ist Pflicht. Die Mindestdauer ist je nach beantragter Führerscheinklasse verschieden. Die Theoriestunden teilen sich auf in Grundunterricht für alle Klassen und einen klassenspezifischen Unterricht nur für die beantragte Klasse.
Themenplan

Ihre Unterrichtsstunden können Sie sich mit unserem Themenplan selbst zusammenstellen. Hier finden Sie eine Übersicht wann in unseren Fahrschulen die einzelnen Themen behandelt werden. Wann und Wo Sie welches Thema machen möchten bleibt also ganz Ihnen überlassen.
Mitarbeit
Damit aus dem theoretischen Unterricht kein Vortrag des Fahrlehrers wird sollten Sie ein wenig mithelfen. Bereiten Sie sich auf das Thema vor; machen Sie sich Gedanken hierzu. Stellen Sie Fragen, diskutieren Sie mit. Einen lebendigen und lehrreichen Unterricht können Sie mitbestimmen!
Unterrichtsnachweis
Als Bestätigung der Unterrichtsteilnahme unterschreiben Sie bitte deutlich auf der Anwesenheitsliste und lassen ihre „Unterrichts-Nachweis“-Karte abstempeln. Nur so kann Ihnen die Theorie auch angerechnet werden.
Wieviele Theoriestunden?
Der vorgeschriebene Mindestunterricht ist meist nicht ausreichend. Darüberhinaus ist es sinnvoll und notwendig die einzelnen Themen zu Hause vor- und nachzubearbeiten und sich mit Fragebögen zu überprüfen.
Zum Ende der Theorieausbildung müssen Sie uns in einem Theorie-Vortest zeigen, dass Sie alle ausreichenden Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.


