Fahrschüler-Unfallversicherung
Wir haben den Unfallschutz für Sie!
Ihr Sicherheits-Extra
Mit einer umsichtigen und sorgfältigen Ausbildung sorgen wir dafür, dass Sie sich nach Erhalt des Führerscheins sicher im Verkehr bewegen können.
Bis es soweit ist, sorgen wir mit der Fahrschüler-Unfallversicherung dafür, dass Sie im Falle des (Un-)Falles finanziell abgesichert sind.
Warum eine Unfallversicherung
Allgemein herrscht die Meinung, dass Fahrschule und Fahrlehrer alle Schäden ersetzen müssen, die ein Fahrschüler bei einem Unfall während der Fahrstunde erleidet. Nur wenige wissen jedoch, dass dies nur der Fall ist, wenn der Unfall vom Fahrlehrer verschuldet wurde.
Oft besteht kein Versicherungsschutz!
In aller Regel ist ein Unfall aber nicht auf schuldhaftes Verhalten des Fahrlehrers zurückzuführen, sondern zum Beispiel vom Fahrschüler selber verschuldet wurde, oder ein Wildunfall oder ein geplatzter Reifen war die Ursache. In diesen Fällen zahlt die Kraftfahrthaftpflicht- oder die Betriebshaftpflichtversicherung nicht – Sie blieben ohne Entschädigung, selbst bei schwersten Verletzungen.
Schutz für unsere Fahrschüler/innen
Mit der Fahrschüler-Unfallversicherung der Fahrlehrerversicherung VaG sind Sie bei der Fahrschule Westermann auf der sicheren Seite. Versicherungsschutz
besteht für Sie
- während der praktischen und theoretischen Ausbildung und
- auf dem direkten Weg zu und von der Fahrschule bzw. zum und vom Unterricht.
Versichert sind auch die Teilnehmer/innen an Aufbauseminaren (ASF, ASP, FSF), allerdings nicht auf dem Weg zu und von der Fahrschule bzw. zum und vom Unterricht.
Wir wollen Sie rundum gut betreuen – deshalb bieten wir Ihnen diese Versicherungsschutz!


