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Pflicht-Fahrtraining für Zivis
Das Bundesamt für den Zivildienst hatte angeordnet, dass alle Zivildienstleistenden, die überwiegend im Fahrdienst eingesetzt wurden, vor Dienstantritt an einem Fahrtraining von mindestens fünf Zeitstunden (300 Minuten) teilnehmen müssen. Das Fahrtraining war verbindlich für alle Zivildienstleistenden, die dienstlich ein Kraftfahrzeug führten.
Hohe Verantwortung
BFDler bekommen im Fahrdienst eine hohe Verantwortung übertragen und sind oftmals überfordert. 70 Prozent der Schäden an Dienstfahrzeugen sind solche, die beim Rangieren bzw. Rückwärtsfahren oder Einparken entstehen, oft durch mangelnde Fahrerfahrung mit den Dienstfahrzeugen bedingt. Daher ist es umso wichtiger, dass sie für ihren Einsatz optimal vorbereitet werden. Ziel eines individuellen Fahrtrainings ist es, die Fahrsicherheit der BFDler im Straßenverkehr zu erhöhen – einerseits im Umgang mit dem anvertrauten Dienstfahrzeug, andererseits bei der Beförderung von z.B. älterer oder behinderter Menschen.
Kraftfahrdienste fallen für Zivildienstleistende in verschiedenstem Rahmen an. Im einfachsten Fall dienen die Fahrten dazu, ihn zu seinem Einsatzort zu bringen, oder es handelt sich um die Wartung und Reinigung von Dienstwagen. Es kann sich aber auch um Sachtransporte oder Personenbeförderung handeln. Bspw.:
Das besondere Fahrtraining, als Teil des Einweisungsdienstes, soll aus einem theoretischen und praktischem Teil, sowie einer begleiteten Fahrt bestehen. Das Training muss sich an den in der Dienststelle anfallenden Fahrten (Personen- oder Lastenbeförderung) und den verwendeten Fahrzeugtypen orientieren.
Ein klassisches Fahrsicherheitstraining deckt die Anforderungen allein nicht ab!
Um das Fahrverhalten der verwendeten Pkw, Kleintransporter oder Kleinbusse einschätzen zu können, sollte die Schulung sinnvollerweise mit dem jeweils eigenen Einsatzfahrzeug bzw. einem vergleichbaren Fahrzeug erfolgen.
Wir setzen ein Programm der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. um, welches durch das Bundesamt für Zivildienst anerkannt war.
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