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Unsere umsichtigen und sorgfältige Ausbildung ist Grundlage dafür, dass Sie sich nach Erhalt des Führerscheins sicher im Verkehr bewegen können. Bis es soweit ist, sorgen wir mit der Fahrschüler-Unfallversicherung dafür, dass Sie im Falle des (Un-)Falles finanziell abgesichert sind.
Allgemein herrscht die Meinung, dass Fahrschule und Fahrlehrer alle Schäden ersetzen müssen, die ein Fahrschüler bei einem Unfall während der Fahrstunde erleidet. Nur wenige wissen jedoch, dass dies nur der Fall ist, wenn der Unfall vom Fahrlehrer verschuldet wurde.
n aller Regel ist ein Unfall aber nicht auf schuldhaftes Verhalten des Fahrlehrers zurückzuführen, sondern zum Beispiel vom Fahrschüler selber verschuldet. Oder ein Wildunfall oder ein geplatzter Reifen war die Ursache. In diesen Fällen zahlt die Kraftfahrthaftpflicht- oder die Betriebshaftpflichtversicherung nicht. Sie blieben ohne Entschädigung, selbst bei schwersten Verletzungen.
Mit der Komfort-Unfallversicherung der Fahrlehrerversicherung VaG sind Sie bei uns aber auf der sicheren Seite. Versicherungsschutz besteht für Sie
www.fahrschueler-unfallversicherung.de
Wir wollen Sie rundum gut betreuen – deshalb bieten wir Ihnen diese Zusatzleistung!
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