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Lev. - Quettingen
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Welche Arten der Ausbildung wir anbieten, wie der Unterricht in Theorie und Praxis gestaltet wird, Infos zur Intensivausbildung, zur Handicap-Ausbildung und vieles mehr finden Sie hier.
Unsere Angebote der beruflichen Aus- und Weiterbildung eröffnen neue berufliche Chancen oder sogar neue Berufsfelder. Von Profis für Profis – das ist unser Angebot für Sie.
Wir sind Ihr qualifizierter Partner in der modernen Fahrausbildung und professionellen Fahrerschulung – und das schon seit 1946. Unser Angebot richtet sich vom Fahranfänger bis hin zum Berufskraftfahrer. Wir bieten neben der Fahrausbildung in allen Klassen auch umfangreiche Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen sowie Trainings und Seminare.
Pkw
Fahrerlaubnis für:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird)
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Voraussetzungen:
Zweirädrige Kleinkrafträder, zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor, dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Fahrerlaubnis für:
Eingeschlossene Klassen: -
Voraussetzungen:
Leichtere Lkw
Fahrerlaubnis für:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Eingeschlossene Klassen: -
Voraussetzungen:
Kleinere Busse
Fahrerlaubnis für:
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A , die zur Beförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Eingeschlossene Klassen: -
Voraussetzungen:
Leichtere Traktoren
Fahrerlaubnis für:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Eingeschlossene Klassen: -
Voraussetzungen:
Pkw mit 17
Fahrerlaubnis für:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird)
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Voraussetzungen:
Leichtkrafträder
Fahrerlaubnis für:
Eingeschlossene Klassen: AM
Voraussetzungen:
Leichtere Lastzüge
Fahrerlaubnis für:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
Eingeschlossene Klassen: BE, D1E (bei Besitz von D1)
Voraussetzungen:
Kleinere Busse mit Anhänger
Fahrerlaubnis für:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E (bei Besitz von C1)
Voraussetzungen:
Schwerere Traktoren mit Anhänger
Fahrerlaubnis für:
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagenmit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
Eingeschlossene Klassen: L, AM
Voraussetzungen:
Pkw mit Anhänger
Fahrerlaubnis für:
Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt.
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Voraussetzungen:
Mittelschwere Krafträder
Fahrerlaubnis für:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Voraussetzungen:
Schwere Lkw
Fahrerlaubnis für:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Eingeschlossene Klassen: C1
Voraussetzungen:
Größere Busse
Fahrerlaubnis für:
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Eingeschlossene Klassen: D1
Voraussetzungen:
Prüfbescheinigung für:
einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas).
Eingeschlossene Klassen: -
Voraussetzungen:
Pkw mit Anhänger
Fahrerlaubnis für:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
Eingeschlossene Klassen: -
Voraussetzungen:
Schwere Krafträder
Fahrerlaubnis für:
Eingeschlossene Klassen: A1, A2, AM
Voraussetzungen:
Schwerere Lastzüge
Fahrerlaubnis für:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, D1E (bei Besitz von D1), DE (bei Besitz von D)
Voraussetzungen:
Größere Busse mit Anhänger
Fahrerlaubnis für:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E (bei Besitz von C1), D1E
Voraussetzungen:
Ohne Stress – Man übt allein mit dem Simulator und kann sich voll auf die Übungen konzentrieren. Der Simulator wiederholt alles geduldig, bis man soweit ist.