Hubarbeitsbühnen-Ausbildung

Bediener:innen von Hubarbeitsbühnen müssen ausgebildet sein und die Prüfung in Theorie und Praxis nachweislich bestanden haben. Die Ausbildung erfolgt nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaften / BGG 966. Zum Steuern von Sonderbauarten und Spezialgeräten sind Zusatzausbildungen erforderlich.

Wir bieten Ihnen die theoretische und praktische Ausbildung für Hubarbeitsbühnen in unseren Schulungsräumen oder in Ihrem Betrieb sowie die Einweisung auf Ihren eigenen Hebebühnen!

Hubarbeitsbühnen-Schulung

Wer ist geeignet?

Zur Eignung gehört eine ausreichende Gesundheit, die nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaften für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen – G25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ - beurteilt werden sollte.

Die Bediener:innen müssen unter anderem gut sehen, reagieren und hören können. Zur Ausbildung dürfen Sie jünger als 18 Jahre alt sein.

Rechtslage

Der Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen, eine Art Führerschein, ist ein wertvolles Dokument für das fachliche Wissen und die Fertigkeiten der Fahrer:innen.

Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung müssen die Bediener:innen vom Unternehmen mit der Bedienung von Hubarbeitsbühnen beauftragt werden. Diese Beauftragung hat schriftlich zu erfolgen. Die Berufsgenossenschaft schreibt vor, dass nur ausgebildete Personen zum Bedienen einer Hubarbeitsbühne beauftragt werden dürfen.

Warum Bedienerschulung?

Jede verantwortungsbewusste Unternehmensleitung wird nur ausgebildete Bediener:innen von Hubarbeitsbühnen einsetzen, die den Voraussetzungen der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften entsprechen.

Bediener:innen von Hubarbeitsbühnen müssen mindestens 18 Jahre alt, zum Steuern dieser Fahrzeuge geeignet/tauglich und in der Führung ausgebildet (unterwiesen) sein.

Grundausbildung

1- oder 2-tägiger Tageslehrgang

Die Ausbildung von Hubarbeitsbühnenbediener:innen ist durch die Berufsgenossenschaft geregelt. Wir führen die Ausbildung nach den Grundsätzen der BG Verkehr durch und bieten Ihnen 1-tägige Schulungen für Teilnehmer:innen mit Vorkenntnissen oder 2-tägige Schulungen für Teilnehmer:innen ohne Vorerfahrungen an.

Theorie

  • Vorschriftenwesen
  • Unfallgeschehen
  • Verantwortung und Haftung
  • Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Bauarten
  • Betrieb allgemein / Arbeiten mit der Maschine
  • Aufstellung / Inbetriebnahme
  • Transport
  • Prüfung von Hubarbeitsbühnen
  • Theoretische Prüfung

Praxis

  • Einweisung an der Hubarbeitsbühne
  • Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
  • Standsicherer Aufbau
  • Standsicheres Verfahren
  • Einüben der Steuerfunktionen
  • Einüben der Funktionen des Notablasses
  • Praktische Prüfung
Weiterbildung

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