Zweigstelle
Lev.-Rheindorf
Solingerstr. 1
51371 Leverkusen
Tel.: 02171 58280-60
Fax: 02171 58280-61
Öffungszeiten:
Mo. bis Fr. von 12:00 – 18:00 Uhr
Durch das Seminar soll die Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr geändert, das Risikobewusstsein gefördert, die Gefahrenerkennung verbessert und ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden.
Dies geschieht durch Diskussion und Erfahrungsaustausch von Verkehrszuwiderhandlungen und deren Ursachen, Erörterung von allgemeinen Problemen und Schwierigkeiten bei Fahranfängern und der Analyse problematischer Verkehrssituationen, sowie evtl. weiterer Informationsvermittlung.
Für die Teilnahme am Seminar muss immer eine behördliche Aufforderung vorliegen und man darf keinem Fahrverbot unterliegen. Das Seminar wird mit einer Gruppe von mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern durchgeführt. Wer aufgrund von Alkohol- oder Drogendelikten aufgefallen ist, muss an einem besonderen Aufbauseminar teilnehmen.
Das Seminar findet in einem Zeitraum von 2 bis 4 Wochen statt. Die Termine werden rechtzeitig durch die Fahrschule bekanntgegeben.
Das Seminar besteht aus 5 Teilen:
4 Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer und einer Beobachtungsfahrt zwischen der 1. Und 2. Sitzung. Nur wenn man an allen 5 Teilen des Kurses vollständig teilgenommen hat, darf man eine Teilnahmebescheinigung erhalten. Vollständige Teilnahme bedeutet auch, dass man immer pünktlich kommt und sich aktiv am Seminar beteiligt.
Den Führerschein auf Probe erhält jeder Bewerber, der zum 1. Mal eine Fahrerlaubnis erwirbt, ausgenommen die Klassen S, M, L oder T. Die 2-jährige Probezeit beginnt mit Erteilung der Klassen A, A1 oder B. Werden während der Probezeit weitere Klassen erworben, werden auch diese Klassen in die laufende Probezeit einbezogen. Während der Probezeit führt also jede Auffälligkeit zu Maßnahmen, egal in welcher Klasse sie erfolgt.
Mit Anordnung des Aufbauseminars verlängert sich gleichzeitig die Probezeit um 2 auf insgesamt 4 Jahre. Wird das angeordnete Aufbauseminar nicht in der festgesetzten Frist wahrgenommen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Bei weiterer Auffälligkeit nach dem Seminar und noch innerhalb der Probezeit, wird als nächste Maßnahme eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen.
Bei erneuter Auffälligkeit innerhalb der Probezeit wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems ersetzt das Fahreignungsseminar ab dem 01.05.2014 das bisherige Aufbauseminar für Punkteauffällige und die verkehrspsychologische Beratung. Das Fahreignungsseminar soll mehrfach auffällige Verkehrsteilnehmer dabei unterstützen, ihr Verkehrsverhalten zu überdenken und Hilfestellung geben, eine Änderung zu einem verkehrssicheren Verhalten hin zu erreichen.
Das Fahreignungsseminar erfolgt auf rein freiwilliger Basis.
Durch den Besuch des Seminars bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann 1 Punkt abgebaut werden – allerdings nur einmal innerhalb von 5 Jahren. Beim Besuch des Seminars bei einem Stand von 6 bis 7 Punkten kann kein Punkt abgebaut werden.
Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei aufeinander abgestimmten Teilmaßnahmen:
Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme wird in unserer Fahrschule durch speziell geschulte Seminarleiter durchgeführt. Die Inhalte (u. a. Verkehrsregeln und deren Sinn, Risikoinformationen bei Überschreitung der Regeln) werden individuell auf die begangenen Verstöße zugeschnitten. Außerdem wird auf ein verbessertes Gefahrenbewusstsein und auf Verhaltensalternativen hingearbeitet. Die Teilmaßnahme umfasst zwei Module zu je 90 Minuten und kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Personen durchgeführt werden.
Den Führerschein auf Probe erhält jeder Bewerber, der zum 1. Mal eine Fahrerlaubnis erwirbt, ausgenommen die Klassen S, M, L oder T. Die 2-jährige Probezeit beginnt mit Erteilung der Klassen A, A1 oder B. Werden während der Probezeit weitere Klassen erworben, werden auch diese Klassen in die laufende Probezeit einbezogen. Während der Probezeit führt also jede Auffälligkeit zu Maßnahmen, egal in welcher Klasse sie erfolgt.
Mit Anordnung des Aufbauseminars verlängert sich gleichzeitig die Probezeit um 2 auf insgesamt 4 Jahre. Wird das angeordnete Aufbauseminar nicht in der festgesetzten Frist wahrgenommen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Bei weiterer Auffälligkeit nach dem Seminar und noch innerhalb der Probezeit, wird als nächste Maßnahme eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen.
Bei erneuter Auffälligkeit innerhalb der Probezeit wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Wir führen in unserer Fahrschule die verkehrspädagogische Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars durch. Für die Absolvierung der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme stellen wir Kontaktadressen zu geeigneten Verkehrspsychologen zur Verfügung.
Lev. - Quettingen
Quettinger Str. 194
51381 Leverkusen
Tel: 02171 58280-0
Fax: 02171 58280-18
Montag bis Donnerstag
09:00 – 18:30 Uhr
Freitag
09:00 – 15:00 Uhr
Samstag
09:00 – 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung!
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