Zweigstelle
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Hierzu können sich Jugendliche schon mit 16 ½ Jahren bei uns anmelden. Es erfolgt jedoch die gleiche Ausbildung wie auch bei der normalen Fahrausbildung. Auch die Prüfungen sind gleich, nur eben bereits ab 17 Jahren anstatt mit 18. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommen die BF17-Auszubildenen nach ihrem 17. Geburtstag eine vorläufige Fahrerlaubnis, die zusammen mit dem Ausweis als Fahrerlaubnis im Begleitenden Fahren gilt. Bis zum 18. Geburtstag darf dann nur in Begleitung von fest eingetragenen Personen, z. B. der Eltern, gefahren werden.
Dieses Privileg soll den Jugendlichen hauptsächlich die Gelegenheit geben, praktische Fahrerfahrungen in Alltagssituationen zu sammeln. Dabei kann die Begleitperson Hilfestellung bei Problemen leisten.
Während der praktischen Ausbildung fahren Fahrschüler etwa 800 Kilometer. Dabei lernen Sie viel, aber es fehlt ihnen an Erfahrung. Dies ist einer von mehreren Gründen, weshalb Fahranfänger überdurchschnittlich oft in Unfälle verwickelt sind. Fahranfänger sollen bis zu ihrem 18. Geburtstag von der Begleitperson betreut werden, nach bestandener Führerscheinprüfung nachbetreut werden, um ihr Unfallrisiko zu mindern.
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