Zweigstelle
Lev.-Manfort
Rathenaustr. 271
51373 Leverkusen
Tel.: 02171 58280-60
Fax: 02171 58280-61
Öffungszeiten:
Mo. bis Fr. von 12:30 – 16:30 Uhr
Jede verantwortungsbewußte Unternehmensleitung wird nur Staplerfahrer/innen einsetzen, die den Voraussetzungen der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (BGV D27)entsprechen.
Fahrer/innen von kraftbetriebenen Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand müssen mindestens 18 Jahre alt, zum Steuern dieser Fahrzeuge geeignet/tauglich und in der Führung ausgebildet (unterwiesen) sein.
Der Besitz eines Kfz-Führerscheines ist hilfreich. Er reicht aber nicht aus. Gabelstaplerfahrer müssen ausgebildet sein und die Prüfung in Theorie und Praxis nachweislich bestanden haben. Die Ausbildung erfolgt nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaften für Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Gabelstaplerfahrern BGG 925. Zum Steuern von Sonderbauarten, für die Verwendung von Anbaugeräten oder den Umgang mit Gefahrgütern sind Zusatzausbildungen erforderlich.
Wir bieten Ihnen die theoretische und praktische Ausbildung in Ihrem Betrieb oder unseren Schulungsräumen und Einweisung auf Ihren oder unseren Staplerfahrzeugen!
Zur Eignung gehört eine ausreichende Gesundheit, die nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaften für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen - G25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" ZH1/600.25 - beurteilt werden sollte.
Die Fahrer müssen unter anderem gut sehen, reagieren und hören können. Zur Ausbildung dürfen Sie jünger als 18 Jahre alt sein.
Der Fahrerausweis ist ein wertvolles Dokument für das fachliche Wissen und die Fahrfertigkeit des Fahrers. Nur mit einer schriftlichen Beauftragung darf man einen Gabelstapler steuern. Die Berufsgenossenschaft schreibt vor, dass nur ausgebildete Personen zum Steuern eines Gabelstaplers beauftragt werden dürfen.
Die Ausbildung von Gabelstaplerfahrern ist durch die Berufsgenossenschaft geregelt. Wir führen die Ausbildung nach den Grundsätzen der BG Verkehr durch und bieten Ihnen 2-tägige Schulungen für Teilnehmer mit Vorkenntnissen oder 3-tägige Schulungen für Teilnehmer ohne Vorerfahrungen an.
Die Anforderungen an Gabelstaplerfahrer sind hoch, sind doch für einen sicheren und unfallfreien Betrieb versiertes Können, viel Geschick und großes Verantwortungsbewusstsein erforderlich. Unfallzahlen belegen, dass es sich lohnt, regelmäßig an den eigenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu arbeiten.
Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihr Personal über die bei der Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen (BGV A1). Dies gilt auch für den Bereich Flurförderzeuge. Die jährlichen Unterweisungen sind eine erfolgreiche Maßnahme, um Unfälle im Umgang und im Umfeld von Staplern wesentlich zu reduzieren und einen störungsfreien Betriebsablauf zu gewährleisten.
Die jährliche Unterweisung dient der Gefahrenvorbeugung und hilft, Kenntnisse zu geltenden Vorschriften auf den neuesten Stand zu bringen und zu vertiefen. Wissen über potenzielle Gefahren wird aufgefrischt und Wissenslücken und riskante Verhaltensweisen werden bewusst gemacht. Ziel ist dabei die Optimierung der eigenen Pflichterfüllung, die der Betriebssicherheit und Minimierung des Unfallrisikos dient.
Mitarbeiter mit Fahrausweis für Gabelstapler
Der Teilnehmer muss im Besitz eines Fahrerausweises für Flurförderzeuge sein. (Bitte Fahrerausweis zur Unterweisung mitbringen)
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und nach Vereinbarung!
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