Zweigstelle
Lev.-Rheindorf
Solingerstr. 1
51371 Leverkusen
Tel.: 02171 58280-60
Fax: 02171 58280-61
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr . von 13:00 – 19:00 Uhr
Der Transport gefährlicher Güter verlangt vom Führer eines Kraftfahrzeugs nicht nur ein großes Verantwortungsbewußtsein, sondern auch wesentlich mehr Wissen und Können als durch den Erwerb einer Fahrerlaubnis vermittelt wird.
Deshalb schreiben die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) vor, daß grundsätzlich nur solche Personen Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern führen dürfen, die an einer Schulung teilgenommen haben und eine Prüfung über die besonderen Anforderungen bei Gefahrguttransporten bestanden haben.
Die für den Straßentransport gültigen Vorschriften haben den Zweck, den Menschen, die Umwelt und den Verkehr vor der Einwirkung gefährlicher Güter zu schützen. Mit Ausnahmen gelten sie grundsätzlich für jeden Verkehrsteilnehmer der gefährliche Güter als Ladung im öffentlichen Straßenverkehr befördert.
Wir bieten Ihnen die entsprechenden Lehrgänge (Basis- und Aufbaukurs, Fortbildung) ganztags als Wochenkurs oder berufsbegleitend am Wochenende (freitagabends und samstags) an, durchgeführt von unseren erfahrenen Fachdozenten. Auf Wunsch können auch individuelle Kompakt-Kurse durchgeführt werden.
Der Basiskurs für alle schulungspflichtigen Fahrer berechtigt zum Transport gefährlicher Güter aller Gefahrklassen (außer 1 und 7) für:
Nach erfolgreicher Schulung und Prüfung erteilt die Industrie- und Handelskammer (IHK) eine besondere Bescheinigung (ADR-Bescheinigung).
Der Aufbaukurs Tank berechtigt zum Transport der erlaubten Gefahrklassen als Tanktransport. Es dürfen Fahrzeuge gefahren werden mit Gefahrgut in
Nach erfolgreicher Schulung und Prüfung erteilt die Industrie- und Handelskammer (IHK) eine besondere Bescheinigung (ADR-Bescheinigung).
Die Bescheinigung ist 5 Jahre lang gültig und muss dann durch einen Fortbildungskurs mit anschließender Prüfung verlängert werden. Der Fortbildungskurs entsprechend der vorhandenen Berechtigungen kann bis zu einem Jahr vor Ablauf der Gültigkeitsdauer absolviert werden. Die Geltungsdauer wird dann von der IHK ab Ablaufdatum um 5 Jahre verlängert.
Behandelt werden unter anderem folgende Themen:
Wir bieten Ihnen die entsprechenden Lehrgänge (Basis- und Aufbaukurs, Fortbildung) ganztags als Wochenkurs oder berufsbegleitend am Wochenende (freitagabends und samstags) an, durchgeführt von unseren erfahrenen Fachdozenten. Auf Wunsch können auch individuelle Kompakt-Kurse durchgeführt werden.
Lev. - Quettingen
Quettinger Str. 194
51381 Leverkusen
Tel: 02171 58280-0
Fax: 02171 58280-18
Montag bis Donnerstag
09:00 – 18:30 Uhr
Freitag
09:00 – 15:00 Uhr
Samstag
09:00 – 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung!
Peter-Neuenheuser-Straße 1
51379 Leverkusen
Tel.: 02171 58280-50
Fax: 02171 58280-51
Mo. bis Fr. von 10:00 – 18:00 Uhr
Solingerstr. 1
51371 Leverkusen
Tel.: 02171 58280-60
Fax: 02171 58280-61
Mo. bis Fr . von 13:00 – 19:00 Uhr