Zweigstelle
Lev.-Manfort
Rathenaustr. 271
51373 Leverkusen
Tel.: 02171 58280-60
Fax: 02171 58280-61
Öffungszeiten:
Mo. bis Fr. von 12:30 – 16:30 Uhr
Der Bedienerausweis ist ein wertvolles Dokument für das fachliche Wissen und die Fertigkeiten des Fahrers.
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung sind die Bediener vom Unternehmer mit der Bedienung von Hubarbeitsbühnen zu beauftragen. Diese Beauftragung hat schriftlich zu erfolgen. Die Berufsgenossenschaft schreibt vor, dass nur ausgebildete Personen zum Bedienen einer Hubarbeitsbühne beauftragt werden dürfen.
Jede verantwortungsbewußte Unternehmensleitung wird nur Hubarbeitsbühnenbediener einsetzen, die den Voraussetzungen der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften entsprechen.
Bediener von Hubarbeitsbühnen müssen mindestens 18 Jahre alt, zum Steuern dieser Fahrzeuge geeignet/tauglich und in der Führung ausgebildet (unterwiesen) sein.
Hubarbeitsbühnenbediener müssen ausgebildet sein und die Prüfung in Theorie und Praxis nachweislich bestanden haben. Die Ausbildung erfolgt nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaften / BGG 966. Zum Steuern von Sonderbauarten und Spezialgeräten sind Zusatzausbildungen erforderlich.
Wir bieten Ihnen die theoretische und praktische Ausbildung in unseren Schulungsräumen oder in Ihrem Betrieb und Einweisung auf Ihren Hubarbeitsbühnen!
Zur Eignung gehört eine ausreichende Gesundheit, die nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaften für arbeitsmedi-zinische Vorsorgeuntersuchungen – G25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ - beurteilt werden sollte.
Die Bediener müssen unter anderem gut sehen, reagieren und hören können. Zur Ausbildung dürfen Sie jünger als 18 Jahre alt sein.
Die Ausbildung von Hubarbeitsbühnenbedienern ist durch die Berufsgenossenschaft geregelt. Wir führen die Ausbildung nach den Grundsätzen der BG Verkehr durch und bieten Ihnen 1-tägige Schulungen für Teilnehmer mit Vorkenntnissen oder 2-tägige Schulungen für Teilnehmer ohne Vorerfahrungen an.
Lev. - Quettingen
Quettinger Str. 194
51381 Leverkusen
Tel: 02171 58280-0
Fax: 02171 58280-18
Montag bis Donnerstag
09:00 – 18:30 Uhr
Freitag
09:00 – 15:00 Uhr
Samstag
09:00 – 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung!
Peter-Neuenheuser-Straße 1
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Samstag von 11:00 – 12:30 Uhr
Rathenaustr. 271
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Mo. bis Fr. von 12:30 – 16:30 Uhr