Zweigstelle
Lev.-Manfort
Rathenaustr. 271
51373 Leverkusen
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Fax: 02171 58280-61
Öffungszeiten:
Mo. bis Fr. von 12:30 – 16:30 Uhr
Viele Kranunfälle werden durch unzureichende Ausbildung des/der Kranführers/in verursacht.
Die Folgen sind schwerwiegend, von Schwerstverletzten oder Toten zu enormen Kosten für den Betrieb.
Ein/e Kranführer/in, der/die eine kleine Schienenlaufkatze bewegt, muss weniger Fertigkeiten und technisches Wissen erwerben, als ein/e Lkw-Ladekranführer/in. Somit ist bei Kranführeranwärtern/innen eine Abstufung des Grundwissens möglich. Die BGG 921 legt einen unterschiedlichen Unterweisungsumfang fest. Kranbauart, Einsatzbereich und Vorkenntnisse müssen berücksichtigt werden.
Die Berufsgenossenschaften fordern, dass Kranführer/innen im Führen des Kranes erfolgreich ausgebildet, fortgebildet und regelmäßig unterwiesen werden müssen. Hierzu ist das jeweilige Unternehmen, welches Kranführer/innen beauftragen möchte, verpflichtet.
Die Ausbildung (Unterweisung) hat das Ziel, den/die angehende/n Kranführer/in so zu schulen, dass er/sie „seine/ihre” Kranbauart fachgerecht und sicher führen kann. Nach erfolgreicher Prüfung erhält der/die Proband/in den personen- und krantypbezogenen Kranführerausweis.
Zur Bedienung anderer Krantypen ist eine zusätzliche, spezifische Unterweisung/Einweisung erforderlich.
Personen, die mit flurgesteuerten Kranen arbeiten (Brücken-, Portal-, Hallenkrane)
Beginn auf Anfrage
Die theoretische Unterweisung findet beim Bildungsträger statt. Die praktische Unterweisung erfolgt an Kranen in Unternehmen.
Nach erfolgreicher Teilnahme erfolgt die Aushändigung des krantypbezogenen Kranführerausweises. Dieser gilt bei der Berufsgenossenschaft als der geforderte Befähigungsnachweis.
Die Berufsgenossenschaft schreibt in ihren Unfallverhütungsvorschriften vor, dass nur Personen zum Führen eines Kranes beauftragt werden dürfen, die unterwiesen sind und ihre Befähigung in theoretischer und praktischer Prüfung nachgewiesen haben. Die Teilnehmer sollen in der Lage sein, unter Berücksichtigung physikalischer Gesetze, technischer Regeln und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften einen flurgesteuerten Kran sachkundig zu bedienen.
Die Berufsgenossenschaft schreibt in ihren Unfallverhütungsvorschriften vor, dass nur Personen zum Führen eines Kranes beauftragt werden dürfen, die unterwiesen sind und ihre Befähigung in theoretischer und praktischer Prüfung nachgewiesen haben. Die Teilnehmer sollen in der Lage sein, unter Berücksichtigung physikalischer Gesetze, technischer Regeln und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften einen Lkw-Ladekran sachkundig zu bedienen.
Personen, die mit Lkw-Ladekranen arbeiten.
2 – 4 Tage (je nach Vorkenntnissen, Erfahrungen in der Kranbedienung)
Beginn auf Anfrage
Die theoretische und praktische Unterweisung findet beim Bildungsträger statt.
Nach erfolgreicher Teilnahme erfolgt die Aushändigung des krantypbezogenen Kranführerausweises. Dieser gilt bei der Berufsgenossenschaft als der geforderte Befähigungsnachweis.
Die Anforderungen an Kranführer sind hoch, sind doch für einen sicheren und unfallfreien Betrieb versiertes Können, viel Geschick und großes Verantwortungsbewusstsein erforderlich. Unfallzahlen belegen, dass es sich lohnt, regelmäßig an den eigenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu arbeiten.
Mitarbeiter mit Fahrausweis für Krane
Der Teilnehmer muss im Besitz eines Fahrausweises für Krane sein.
(Bitte Fahrausweis zur Unterweisung mitbringen)
Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihr Personal über die bei der Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen (BGV A1). Dies gilt auch für den Bereich Krane. Die jährlichen Unterweisungen sind eine erfolgreiche Maßnahme, um Unfälle im Umgang und im Umfeld von Kranen wesentlich zu reduzieren und einen störungsfreien Betriebsablauf zu gewährleisten.
Die jährliche Unterweisung dient der Gefahrenvorbeugung und hilft, Kenntnisse zu geltenden Vorschriften auf den neuesten Stand zu bringen und zu vertiefen. Wissen über potenzielle Gefahren wird aufgefrischt und Wissenslücken und riskante Verhaltensweisen werden bewusst gemacht. Ziel ist dabei die Optimierung der eigenen Pflichterfüllung, die der Betriebssicherheit und Minimierung des Unfallrisikos dient.
Personen, die mit dem Anschlagen von Lasten beauftragt sind.
1 Tag
Beginn auf Anfrage
Die theoretische und praktische Unterweisung findet beim Bildungsträger statt.
Nach erfolgreicher Teilnahme erfolgt die Aushändigung eines Teilnehmerzertifikates.
Beim Kranbetrieb ist das sachgerechte Anschlagen von Lasten von entscheidender Bedeutung für die Vermeidung von Unfällen. Das Seminar soll dem/der Teilnehmer/in die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse zum sicheren Anschlagen vermitteln.
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