Zweigstelle
Lev.-Rheindorf
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Immer wieder werden durch Fahrzeuge schwere Unfälle verursacht, weil ihre Ladung entweder gar nicht oder falsch gegen die auftretenden Belastungen gesichert ist. Bei Kontrollen weisen ca. drei Viertel der Fahrzeuge Mängel bei der Ladungssicherung auf, bei über einem Drittel sind diese so schwerwiegend, dass unmittelbare Unfallgefahr besteht!
Das Sichern der Ladung ist gesetzlich vorgeschrieben und ein Qualitätsmerkmal des Gütertransports.
Die Notwendigkeit der Ladungssicherung ist vielen Verantwortlichen noch nicht ausreichend bekannt. Die Gefahren, die von einer mangelhaft oder ganz ungesicherten Ladung ausgehen, werden häufig völlig falsch eingeschätzt. Das auch schwergewichtige Ladungsstücke ohne Sicherung bei Bremsungen, Richtungswechseln oder gar Ausweichmanövern in Bewegung kommen können, stößt alarmierend oft auf Unverständnis bei den Verantwortlichen.
Die wirtschaftlichen Risiken von möglichen Schäden infolge unzureichender Ladungssicherung werden oft unterschätzt. Dabei können einzelne Grosschäden sogar zum wirtschaftlichen Ruin sowohl des Fahrers als auch des Unternehmens führen. Mit gut gesicherter Ladung auf dafür geeigneten und ausgerüsteten Fahrzeugen lassen sich auf Dauer Kosten sparen und Risiken minimieren.
Ladungssicherung beginnt nicht erst auf den Ladeflachen von Lkw, sondern ist auch ein Thema in der gesamten Logistikkette.
Oft sind die Fahrer nicht die Alleinverantwortlichen für die Sicherung der Ladung. Bei Transporten z.B. unter Zollverschluss haben die Fahrer keinerlei Kontrollmöglichkeit der Sicherungsmaßnahmen. So können auch Hersteller, Versender, Verlader u.a. verantwortlich sein. Diese doppelte Zuständigkeit entbindet jedoch niemanden von der Pflicht, für eine verkehrssichere Beladung von Fahrzeugen zu sorgen. Letztendlich ist jeder am Transport Beteiligte verantwortlich!
Die Seminarziele orientieren sich nach den Kriterien der Notwendigkeit, der Qualität und der Praxistauglichkeit am Markt und richten sich nach der VDI-Richtlinie 2700ff.
Die Teilnehmer:
Lev. - Quettingen
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Freitag
09:00 – 15:00 Uhr
Samstag
09:00 – 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung!
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